Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf die Stadt Erlangen überprüfen

Die Anfrage im Wortlaut:

 

Anfrage „Auswirkungen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes“                  12. Mai 2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, durch die neu einzubauende Heizungen zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wir gehen davon aus, dass diese Novelle umfangreiche Auswirkungen auf unseren kommunalen und öffentlichen Gebäudebestand haben wird. Auch wenn die parlamentarische Debatte noch läuft und das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, bitten wir Sie trotzdem, die Auswirkungen auf den kommunalen Gebäudebestand anhand der Einigung in der Bundesregierung zu bewerten.

Um also die Folgen des Gesetzes in der Kabinettsfassung abschätzen zu können, wäre es hilfreich, einen Überblick über die Situation bei uns in der Kommune zu haben. Denn nur so könnten wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger auf die Bundespolitik Einfluss nehmen, sollte das erforderlich sein.

Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Wie viele öffentliche Gebäude gibt es und wie viele sind potentiell von der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu 65% Erneuerbare Energie betroffen?

2. Wie alt sind die Gebäude jeweils bzw. wie alt sind die Heizungsanlagen in den Gebäuden?

3. Mit welchem Energieträger wird jeweils geheizt?

4. In welchem Sanierungsstand sind die Gebäude?

5. Ist absehbar, welche Kosten durch die Novelle des GEG für unsere Kommune entstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Holger Schulze                                             Michael Székely
FDP-Stadtrat                                                                FDP-Stadtrat