FDP-Stadträte stellen Änderungsantrag zur Grundsteuer B
Der Änderungsantrag im Wortlaut:
Änderungsantrag: Grundsteuer B 24.11.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Änderungsantrag zum TOP 26 „Änderung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer bei der Stadt Erlangen“ der Stadtratssitzung am 27. November 2025.
Wir beantragen,
- dass eine Satzungsänderung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht erfolgt.
- Sofern Punkt 1 keine Mehrheit im Stadtrat erzielt, beantragen wir hilfsweise eine Vertagung der Abstimmung zu diesem TOP, solange noch keine hinreichende Rechtsklarheit besteht.
Begründung
Wir lehnen eine Erhöhung der Grundsteuer B in Erlangen ab, da eine Steuererhöhung die wirtschaftliche Lage von Unternehmen und Bürgern zusätzlich belastet und Investitionen hemmt. Eine höhere Grundsteuer verteuert Betriebskosten und Mieten für Gewerbe- und Wohnraum, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten schafft. Gerade die Wirtschaft muss durch stabile und planbare Rahmenbedingungen gestärkt werden, um Wachstum, Innovation und Beschäftigung zu fördern. Eine Steuererhöhung wäre ein falsches Signal und könnte negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität Erlangens haben und dadurch mittelfristig zu geringen Steuereinnahmen führen.
Überdies sehen wir aktuell keinen Bedarf, den Hebesatz der Grundsteuer B zu erhöhen. Wie sich aus TOP 20 der Stadtratssitzung vom November ergibt, „hält es die Stadtkämmerei für vertretbar, die Planansätze 2026 bis einschließlich 2028 um jährlich 2,4 Mio. €, insgesamt also 7,2 Mio. € zu kürzen. Die Forderung [der Regierung von Mittelfranken], in einem ersten Schritt mindestens das durch den Stadtratsbeschluss am 30.04.2025 um 6,6 Mio. € verringerte Einsparvolumen des HKK wiederherzustellen, wäre damit erfüllt.“
Ferner halten wir es für geboten, ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs zu Grundsteuer-Regelungen in den Bundesländern abzuwarten, das am 10. Dezember 2025 erwartet wird und auch für Bayern mittelbare Auswirkungen haben und zur weiteren Rechtsklarheit beitragen könnte.[1]
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Holger Schulze Michael Székely
FDP-Stadtrat FDP-Stadtrat
[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/grundsteuer-bundesfinanzhof-100.html