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FDP-Stadträte stellen Änderungsantrag zur Zweitwohnungssteuer

Vor dem Hintergrund der Erlanger Haushaltskrise plant die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Zweitwohnungssteuersatzung zu erlassen. Aus unserer Sicht muss dabei ein wesentliches Ziel sein, die zu erwartenden Einnahmen für die Stadt nicht durch unnötige und kostspielige bürokratische Abläufe unverhältnismäßig zu mindern.

Der Änderungsantrag im Wortlaut:

23.07.2026

Änderungsantrag zu TOP Ö23 der Stadtratssitzung vom 30.7.2026
„Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Erlangen (Zweitwohnungssteuersatzung)“ 
Beschlussvorlage 30/142/2026

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor dem Hintergrund der Erlanger Haushaltskrise plant die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Zweitwohnungassteuersatzung zu erlassen. Aus unserer Sicht muss dabei ein wesentliches Ziel sein, die zu erwartenden Einnahmen für die Stadt nicht durch unnötige und kostspielige bürokratische Abläufe unverhältnismäßig zu mindern.  

Die überwiegende Mehrheit derjenigen Bürgerinnen und Bürger, welche in Erlangen einen Zweitwohnsitz gemeldet haben, dürften Studierende sein, und der Vorlage der Verwaltung ist zu entnehmen, dass die allermeisten davon nicht oberhalb der Einkommensgrenze liegen dürften, welche zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Da von dieser Personengruppe dennoch regelmäßig Einkommensnachweise zu erbringen wären, bedeutet dies für die Stadt einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit den entsprechenden Kosten, welchen keine Einnahmen aus der Überprüfung dieser Personen gegenüberstehen.

Wir beantragen daher, der Stadtrat möge in Ergänzung der Beschlussvorlage 30/142/2026 beschließen: 

  • Für Studierende innerhalb der ersten 12 Semester des ersten Fachstudiums reicht die Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung zur Befreiung von der Zweitwohnungssteuer.

Zur Erläuterung: 

Die Regelstudienzeit in den allermeisten Fächern bis zum Masterabschluss sowie in Jura beträgt im Schnitt 10 Semester, nur in der Medizin sind es 12. Mit Ausnahme der Medizin trägt die vorgeschlagene Regelung also den tatsächlichen Studiendauern Rechnung, welche meist eine „Ehrenrunde“ enthalten. Erst nach diesem Zeitraum soll dann die normale Einkommensprüfung auch für Studierende greifen, um zu vermeiden, dass eine Immatrikulation gezielt zur Umgehung der Zweitwohnungssteuer genutzt werden kann.

Diese pragmatische Regelung würde den Verwaltungsaufwand aus unserer Sicht massiv reduzieren, bei gleichzeitiger Senkung der Kosten (es wären weniger zusätzliche Verwaltungsstellen nötig!) und somit mehr Einnahmen für die Haushaltskonsolidierung. Gleichzeitig würde die Masse der Studierenden vor unnötigen bürokratischen Verwaltungsvorgängen geschützt und so ebenfalls entlastet.

Wir sehen die Möglichkeit, dass diese Regelung dennoch in Einzelfällen zu einer missbräuchlichen Steuervermeidungen führen könnte, etwa wenn das Erststudium nicht an der FAU stattgefunden hat (dies könnte man im Übrigen mit Abfragen, so dass bei Nichtangabe bewusst getäuscht werden müsste). Wir halten es jedoch für völlig unverhältnismäßig, die Nachteile der von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelung (höherer Verwaltungsaufwand, höhere Kosten/geringere Einnahmen, Zeitaufwand für die Studierenden) zu Lasten der Mehrheit der Betroffenen hinzunehmen, nur um möglicherweise einige wenige steuerpflichtige Studierende zusätzlich zu identifizieren. Gerade vor dem Hintergrund der Haushaltskrise hielten wir dieses Vorgehen für eine unzulässige Verschwendung öffentlicher Mittel. Unser Vorschlag hingegen macht aus einer Lose-Lose-Situation eine Win-Win-Situation für alle.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Holger Schulze                                       Michael Székely
FDP-Stadtrat                                                           FDP-Stadtrat